Unsere Preispolitik ab 01.07.2023

Die Basis für eine langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern und Partnern bildet die Qualität unserer Dienstleistungen, die wir durch langjährige Erfahrung, das Wissen, die Zuverlässigkeit und die Flexibilität unserer Mitarbeiter erreicht haben, von denen die meisten seit vielen Jahren bei uns beschäftigt sind.


Teil unserer Unternehmensphilosophie ist Zuverlässigkeit und Seriosität im Rahmen einer fairen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Ihnen, unseren Kunden und Geschäftspartnern. Darauf basierend erläutern wir Ihnen unser neues Abrechnungsmodell, in dem wir die einzelnen Positionen unserer zukünftigen Rechnungen näher beleuchten:

  1. Auftragspauschale
  2. Pro Auftrag berechnen wir eine Pauschale für die technische und kaufmännische Bearbeitung (Auftragsannahme, eventuelle Angebotserstellung, Materialbestellung, Terminabsprachen mit Kunden und Mietern, Rechnungslegung, Forderungsmanagement).

  3. Arbeitszeit
  4. Die Arbeitszeit unserer gewerblichen Mitarbeiter wird in Stunden erfasst und abgerechnet. Wir berechnen die auftragsbezogene Arbeitszeit auf 15 Minuten genau. 

    Zur kostenpflichtigen Arbeitszeit zählt die gesamte Zeit, die unsere Mitarbeiter zur Bearbeitung Ihres Auftrags gebunden sind. Sie setzt sich somit wie folgt zusammen:
    • Anfahrtszeit inkl. Parkplatzsuche
    • Arbeitszeit vor Ort
    • Be- und Entladezeit
    • Auftragsbezogene Zusammenstellung des Materials (Rüstzeit)
    • Materialfahrt*
    Die Anfahrts- und Rüstzeiten werden zum gleichen Stundensatz abgerechnet wie die Arbeitszeit vor Ort.

    *Materialfahrt: Unser Team verfügt über bestens ausgerüstete Einsatzfahrzeuge mit Spezialwerkzeugen, Messgeräten und Ersatzteilen. Dennoch kann es vorkommen, dass unser Mitarbeiter ein besonderes Werkzeug oder Ersatzteil aus unserem Lager oder sogar von einem Händler bzw. Hersteller für die Auftragsausführung benötigt. Die Fahrtzeiten solcher Materialfahrten werden nach tatsächlichem Aufwand ebenfalls für die Hin- und Rückfahrt in Rechnung gestellt. Unsere gewerblichen Mitarbeiter werden dies, wenn es möglich ist, jedoch vorher immer mit Ihnen besprechen.

    Auch außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten (Mo-Do: 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Fr: 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr) steht Ihnen unser Team aus sachkundigen und langjährigen Mitarbeitern für technische Störfälle gerne zur Verfügung.

    Für einen oben genannten Notdiensteinsatz wird eine zusätzliche Notdienstpauschale berechnet. Die anfallenden Arbeitszeiten außerhalb unserer Geschäftszeiten werden mit einer tariflichen Zulage beaufschlagt.

  5. Regiekosten Werkskundendienste
  6. Für die Beauftragung eines Werkskundendienstes und die damit verbundenen Leistungen unsererseits berechnen wir die oben genannte Auftragspauschale plus 15% des Werkskundendienstrechnungs-Auftragswertes.


  7. Parkgebühren inklusive Handlings-Zuschlag
  8. Sollten für die Erreichbarkeit Ihrer Adresse Parkkosten anfallen, so stellen wir Ihnen diese zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung.

  9. Materialverbrauch
  10. Das zur Ausführung der Arbeiten benötigte Material wird nach den jeweils gültigen Preislisten des Großhandels abgerechnet. Durch die deutliche Erhöhung der Einkaufspreise für die notwendigen Materialien ist der Großhandel dazu übergegangen, die Preise erst mit Lieferschein bekannt zu geben. Zum Vergleich war es bis vor kurzem üblich, die Preise bei Bestellung zu fixieren. Daher sind die in Angeboten genannten Preise freibleibend, die erst mit der Lieferung des Materials fixiert werden. Der Materialverbrauch wird aufwandsbezogen berechnet.

    Zu Ihrer Information: Wir verbauen kein bauseitig gestelltes Material.

  11. Fahrzeugpauschale
  12. Um den Fahrzeugkosten (KFZ-Versicherung und -Steuern, KFZ-Inspektion/-TÜV/-Instandhaltung, Pflege, Verbrauchskosten wie Kraft- und Schmierstoffe, Abnutzung) gerecht zu werden, berechnen wir hier eine Fahrzeugpauschale. Diese Pauschale wird von uns pro Einsatztag und Fahrzeug berechnet.  

  13. Kleinwerkzeugpauschale
  14. Für den Einsatz von Kleinwerkzeugen wie Schlagbohrschrauber, Winkelschleifer, Reciprosäge, Schraubendreher, Maulschlüssel, Rohrschneider, Wasserpumpenzange u.v.m. berechnen wir eine Kleinwerkzeugpauschale. Diese Pauschale wird von uns pro Einsatztag und gewerblichen Mitarbeiter berechnet.

  15. Entsorgungspauschale
  16. Als Aufwandsentschädigung für die Entsorgungsgebühren von Ausbaumaterialien bzw. sonstigen anfallenden Werkstoffen wie Altmaterial, Fette, Öle oder ähnlichem inkl. fachgerechter Entsorgung berechnen wir in Abhängigkeit von der Menge des zu entsorgenden Materials pro Auftrag eine Entsorgungspauschale.


    Ausgenommen hiervon sind die Entsorgungsgebühren und die fachgerechte Entsorgung von Altmaterialien und Werkstoffen, für die ein Sonderentsorgungsnachweis von Nöten ist. Diese Entsorgungskosten werden Ihnen in einer gesonderten Position in Rechnung gestellt.

  17. Pauschale für Klein-, Dicht- und Hilfsmaterialien
  18. Für Klein-, Dicht- und Hilfsmaterialien wie Schrauben, Muttern, Fette und Öle, Schleif- und Poliermaterialien, flüssige und feste Reiniger für Oberflächen, Loctite / Hanf, Dichtungen u.v.m. berechnen wir pro Auftrag eine Pauschale, in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen.

  19. Einsatz von Messgeräten
  20. Für den Einsatz von Messgeräten zur Durchführung von sicherheitsrelevanten oder umweltschutzbedingten Messungen (Abgasanalysegeräte, Gas-Dichtheits- und Gebrauchsfähigkeitsprüfgeräte) berechnen wir einschließlich der Verbrauchs- und Verschleißkosten für Sensoren, Schläuche und Anschlussmaterialien und der Kosten für die turnusmäßige Überprüfung und Kalibrierung der Geräte durch den Hersteller eine Messgerätepauschale.

    Diese Pauschale wird von uns pro Einsatztag und Messgerät berechnet.

  21. Einsatz von Pressgeräten
  22. Für den Einsatz von Pressgeräten für eine zugelassene Pressung von Rohrverbindungen der Werkstoffe Edelstahl, Kupfer, Stahl, C-Stahl und Verbundmaterialien berechnen wir eine Pressgerätepauschale. Diese Pauschale wird von uns pro Einsatztag und Pressgerät berechnet.

  23. Einsatz von Spezialwerkzeugen
  24. Für den Einsatz von Spezialwerkzeugen wie z.B. Multitool, Tauchpumpen, Nass-Sauger, Rohrleitungsspülgeräte, Einfriergeräte, Ventilschleusen, Wärmebildkamera, Solarpumpen berechnen wir in Abhängigkeit vom Werkzeug eine Pauschale. Diese Pauschale wird von uns pro Einsatztag und Spezialwerkzeug berechnet.

  25. Pauschale für Nichtanwesenheit / Fehlanfahrt
  26. Sollte der Kunde / Mieter trotz vorhergehender persönlicher Terminvereinbarung und keiner vorhergehenden Absage des Termins nicht anwesend bzw. die Leistung aufgrund von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht ausführbar sein, so berechnen wir eine Aufwandspauschale.

    Diese Pauschale wird von uns pro vereinbarten Termin berechnet.

  27. Umschreiben von Rechnungen
  28. Bitte prüfen Sie bei der Unterschrift Ihres Auftrages die Adresse des Rechnungsempfängers und die des Leistungsempfängers, Standort / Lieferort und den Kundennamen / Mieternamen. Für den Fall, dass Sie nach unserer Rechnungsstellung eine Änderung der Rechnung wünschen, berechnen wir Ihnen pro Rechnung unseren Bearbeitungsaufwand.

  29. Angebotsausarbeitung
  30. Für eine detaillierte Angebotserstellung inklusive Begehung der Örtlichkeiten, technischer und kaufmännischer Ausarbeitung, möglicherweise Abstimmung mit Versorgern und weiteren Dienstleistern behalten wir uns vor, Ihnen für den dafür entstehenden Zeitaufwand ein gesondertes Angebot zu unterbreiten.

Allgemeines

Für weitere Informationen zu den o.g. Positionen bzw. Konditionen wenden Sie sich bitte

vertrauensvoll per Mail an info@foelske.com.